Vorbeugender Brandschutz

Der Vorbeugende Brandschutz umfaßt alle Maßnahmen zur Brandverhütung und Sicherstellung der benötigten Löschmittel und Wege bei Brandausbruch.


Bei der Errichtung neuer Gebäude hat die Baubehörde die Möglichkeit, die Feuerwehr zur Bauverhandlung einzuladen. Die Feuerwehr begutachtet die Baupläne und gibt dann eine Stellungnahme zu dem Bauvorhaben ab. Dies ist nur bei größeren Gebäuden, Gebäuden mit höherer Menschenansammlung, Betrieben etc. sinnvoll. Meist werden die im TRVB (Technische Richtlinien für Vorbeugenden Brandschutz) empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen versucht so gut als möglich umzusetzen. Die TRVB schreibt z.B. die Anzahl der benötigten Feuerlöscher, die Sicherstellung der benötigten Löschwassermenge, die Lagerung von Treibstoffen und gefährlichen Stoffen etc. vor. Im Bauverfahren ist die Beiziehung des Vertreters der Feuerwehr nur als Auskunftsperson vorgesehen. Welche Maßnahmen umzusetzen sind schreibt die zuständige Behörde vor.

Bei bestehenden Einfamilienhäusern ist der Rauchfangkehrer zuständig für den Vorbeugenden Brandschutz. In Betrieben und landwirtschaftlichen Gebäuden wird der vorbeugende Brandschutz meist mittels feuerpolizeilicher Beschau (Rauchfangkehrer, Gemeinde, Feuerwehr) sichergestellt.

Feuerpolizeiliche Beschau:
Durch die zuständige Behörde veranlaßte Überprüfung von Gebäuden und Anlagen auf Brandsicherheit sowie hinsichtlich der Möglichkeit für Rettungsmaßnahmen und für die Brandbekämpfung. (Definition gemäß ÖNORM F 1000)

Gesetzliche Grundlagen
Es wird im besonderen Folgendes überprüft:
Zufahrtsmöglichkeiten für Rettungsdienste und Feuerwehr
Löschwassersituation und erste Löschhilfe (Feuerlöscher)
Baulicher Zustand, Widmungsänderung
Brandabschnittsbildung, Brandwände
Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Flüssiggasen hinsichtlich Brand,- und Umweltschutz
Lagerung von festen Brennstoffen, Erntegütern u.ä.
Feuerungsanlagen hinsichtlich Brand- und Umweltschutz (Prüfbericht Luftreinhaltegesetz)
Garagen, Fahrzeugabstellplätze und Unterstellplätze.
Geländer, Handläufe, Brüstungen und Abdeckungen

Zusätzlich bei Betrieben:
Brandschutzbeauftragter
Brandschutzpläne, Brandschutzbuch
Brandschutzorganisation
Brandschutzeinrichtungen

Zündquellen und Brandursachen:
Das Zusammenwirken von baulichen und betrieblichen Mängel in Verbindung mit Zündquellen
führt sehr oft zu Bränden. Nicht jeder Mangel führt zu einem Brand, aber immer zu einer
Gefährdung von Menschen und Sachwerten.

Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen:
Blitzschlag - ordnungsgemäße Blitzschutzanlage
Elektrischer Strom - ÖVE-gemäße Installation
Brandgefährliche Tätigkeiten - Freigabe, Überwachung
Selbstentzündung durch Erntegüter - Einlagerung trockener Erntegüter
Selbstentzündung durch chemische Reaktion - ordnungsgemäße Lagerung
elektrostatische Aufladung - ÖVE-gemäße Erdung
unzulässige Lagerung - Einhalten von Sicherheitsabständen und Lagerungsverbot