FF Böheimkirchen-Markt

FF Böheimkirchen-Markt

Direkt zum Seiteninhalt

Verhalten im Brandfall

Allgemeines > Interessantes

Es brennt!
Was ist zu tun?



1. Alarmieren

2. Retten (Behinderten oder Verletzten helfen)
3. Löschen

ALARMIEREN

Die Brandmeldung kann selbsttätig über eine Brandmeldeanlage (automatische Brandmelder und / oder Druckknopfmelder) oder manuell über Telefon erfolgen.

Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:

1. Wer spricht - (Name und Standort der anrufenden Person)
2. Was ist passiert - ( Verletzung, Brand, Verkehrsunfall, Naturkatastrophe)
3. Wo wird die Hilfeleistung gebraucht - (Adresse, Anfahrt)
4. Wie Hinweise auf besondere Umstände, z.B. eingeschlossene Personen, Krankenhaus, Pflegeheim, Schule, Hochhaus u.ä.

Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht – der Feuerwehreinsatz kostet nichts. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

RETTEN (helfen)

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

LÖSCHEN

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.

Regeln für die Brandbekämpfung:

  • Türen des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmitteln vorgenommen werden kann.
  • Beim Vorgehen zum Brand die Fenster in den nicht vom Brand betroffenen Räumen und im Stiegenhaus öffnen, damit die Rauchgase ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verraucht wird.
  • Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und möglichst unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen. Achtung! Gefahr von Stichflammen!
  • In gebückter Haltung oder am Boden kriechend so nahe an die Brand heranarbeiten, dass mit dem Löschstrahl sicher die Glut des Brandes getroffen werden kann
  • Beginn der Löscharbeiten an der Stelle der größten Brandausbreitungsgefahr.
  • Löschwasser nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten.
  • Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand sichtbar ist.
  • Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder gesehen werden können.
  • Möglichst immer Deckung nehmen!
  • Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten!
  • Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen!
  • Achten, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird!
  • In stark verqualmten Räumen darf nur unter Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte vorgegangen werden!

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü